Die Disziplinaruntersuchungen wurden vom unabhängigen Experten Luke Gillon aus dem Kanton Freiburg vorgenommen. Dieser kam zum Schluss, dass Jean-Marie Cleusix seine Loyalitäts- und Treuepflicht verletzte, indem er seine Zurückhaltungspflicht in Ton und Wortwahl in einem Blog und in einer Pressemitteilung verletzt hatte.
Gillon hält einen schriftlichen Verweis für angemessen, wie er vor den Medien sagte. Die Walliser Regierung folgte dieser Empfehlung.
Nicht bezahlte Steuern
Hintergrund ist ein Steuerstreit mit der Gemeinde Leytron, der Anfang 2014 öffentlich bekannt wurde. Die Gemeinde beklagt Steuerausfälle von 78'000 Franken und fordert vom Kanton die Begleichung dieser Schuld. Der in Leytron angemeldete Cleusix hatte gegen seine Steuerveranlagungen zwischen 1995 bis 1998 jeweils Rekurs eingelegt.
Die für Streitigkeiten zuständige Steuerrekurskommission verlegte das Dossier aber während acht Jahren.
Als das Dossier wieder aufgefunden wurde, blieb es über ein Jahr hängig, bis die Steuerschulden schliesslich verjährt waren. Die Gemeinde Leytron informierte im Januar 2014 an einer Medienkonferenz über den Fall.
Freysinger hält an Cleusix fest
Auch im Bericht der Geschäftsprüfungskommission war Jean-Marie Cleusix nicht gut weggekommen. So habe dieser kaum Eifer gezeigt, seine Steuerstreitigkeiten mit der Gemeinde zu regeln. Der Grosse Rat hatte darauf die Suspendierung des Chefbeamten bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens gefordert. Dies wurde vom Regierungsrat jedoch abgelehnt.
Regierungsrat Jean-Michel Cina betonte, dass Jean-Marie Cleusix nach wie vor das uneingeschränkte Vertrauen seines Departementschefs Oskar Freysinger habe.