Während die Ratslinke Mehreinnahmen forderte, verlangte die Ratsrechte stärkere Sparanstrengungen. Getroffen hat man sich auf Vorschlag der Finanzkommission in der Mitte.
Weil die Walliser Verfassung keine Neuverschuldung zulässt, musste das Kantonsparlament zuerst den Weg freischaufeln, um den Fehlbetrag aus dem Jahre 2013 von 53 Millionen Franken geordnet abzubauen. Dieses Defizit war trotz dieser Regel zustande gekommen.
Die Verfassung verlangt den Abbau eines Fehlbetrages bereits im nächstfolgenden Budget. Der Grosse Rat hat diese Regel gelockert und den Abbau der 53 Millionen Franken auf drei Jahre verteilt. Zudem soll die Motorfahrzeugsteuer um zehn Prozent erhöht werden und für Selbstanzeigen wegen Steuervergehen in den Jahren 2016 und 2017 soll eine Teilamnestie gewährt werden.
Dank weiterer Sparmassnahmen erhofft sich das Kantonsparlament, den Fehlbetrag von 2013 und jenen, der auch für 2014 erwartet wird, abbauen zu können.