Bereits im Jahr 2008 sei der Mann aus dem Oberwallis zu einer Geldstrafe verurteilt worden, schrieb der «Sonntags-Blick», wegen verbotener Pornographie. Noch vor seiner Verurteilung habe er Pädophilen im Internet Nacktfotos seiner beiden Kinder geschickt.
Im Jahr 2010 habe ihn die Polizei wegen seines Verhaltens überwacht und der Mann sei für sechs Wochen in Untersuchungshaft genommen worden. Es habe dann aber fünf Jahre gedauert, bis die Staatsanwaltschaft Oberwallis Klage einreichte. In der Zwischenzeit habe der Mann zuweilen ganze Wochenenden allein mit seinen Kindern verbringen können.
Es geht um das Ansehen der Walliser Justiz.
Im Januar 2016 hat das Kreisgericht Visp gemäss dem «Walliser Boten» den Mann zu zwei Jahren Haft und einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt, wegen der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung und wegen mehrfacher illegaler Pornographie.
Justiz-Aufsicht will Antworten
Fünf Jahre zwischen Untersuchungshaft und Anklage – die Staatsanwaltschaft sagt derzeit nichts dazu, weil das Verfahren läuft, der Fall ist ans Walliser Kantonsgericht weitergezogen worden. Fragen stellen wird aber auch die Justiz-Aufsicht des Walliser Kantonsparlaments.
«Wir wollen wissen, ob es wirklich fünf Jahre gedauert hat und wenn ja, warum», sagt Michael Graber, der Präsident der Walliser Justizkommission. «Ob es Umstände gibt, welche die lange Dauer irgendwie rechtfertigen. Und wenn nicht, wie die Justiz solche Fälle in Zukunft vermeiden will.»
Fünf Jahre seien ungewöhnlich lang, sagt Michael Graber. «Insbesondere wenn ein Gefährdungspotenzial besteht, wenn es um Tatbestände im Bereich der sexuellen Integrität geht, sollten die Fälle prioritär behandelt werden», sagt der SVP-Grossrat. Das sei für die Sicherheit der Bevölkerung wichtig. «Und letztlich geht es auch um das Image der Walliser Justiz.»