Die Vereinfachung der Kapitalstruktur der Walliser Kantonalbank mit einer Einheitsaktie führt dazu, dass die bisherigen Namensaktien im Besitz des Mehrheitsaktionärs Kanton und die frei handelbaren, breit gestreuten Inhaberaktien abgeschafft werden. Auch die bisher etwas höhere Dividende für Inhaber-Aktien fällt dahin. Der Staatsrat hat dieser Absicht am Mittwoch zugestimmt. Jetzt müssen noch der Grosse Rat, die Generalversammlung der Walliser Kantonalbank und die bisherigen Inhaber-Aktionäre grünes Licht geben.
Staat bleibt Mehrheitsaktionär
Eine Arbeitsgruppe hatte zuvor eine Lösung ausgeheckt, die den Ansprüchen des Kantons und der bisherigen Inhaber-Aktionären gerecht wird. Diese werden entschädigt und können Einheitsaktien zu einem Sonderpreis erwerben. Der Staat Wallis wiederum wandelt seine Guthaben um und bleibt Mehrheitsaktionär.