Vor rund zwei Jahren wurde bekannt, dass am Bezirksgericht Martigny ein Richter seine Mitarbeiterinnen am Gericht sexuell belästigte. Das für die Oberaufsicht zuständige Kantonsgericht hatte daraufhin den fehlbaren Richter an das Kantonsgericht versetzt, wo er seither Urteile redigiert, aber nicht mehr Urteile fällen darf.
Diese Massnahme genügte der Justizkommission des Kantonsparlamentes allerdings nicht. Sie verlangte ein Disziplinarverfahren gegen den fehlbaren Richter und je nach Resultat der Untersuchung auch seine Entlassung.
Dieses Disziplinarverfahren will jetzt aber das Kantonsgericht nicht durchführen. Das Kantonsgericht habe die nötigen und sinnvollen Massnahmen bereits ergriffen. Die Versetzung des fehlbaren Richters sei eine angemessene Massnahme. Sie habe Ruhe in das betroffene Gericht gebracht und den Richter angepasst bestraft. Eine weitere Untersuchung würde nur wieder Unruhe ins Gericht bringen. Zudem sei die Herabstufung des Richters zum Schreiber eine angepasste Strafe.
Das Kantonsgericht wies in diesem Zusammenhang noch auf ein anderes Problem hin. Die meisten Gerichte seien überlastet und das Parlament verweigere das nötige Personal. Das führe zu Stress an den Gerichten. Und Stress sei der Nährboden, der zu solchen persönlichen Verfehlungen führen könne.