Mit der Beschwerde vor dem Walliser Kantonsgericht wehrten sich elf Eltern von verunglückten Kindern dagegen, dass die Walliser Staatsanwaltschaft das Strafverfahren Ende Juni 2014 eingestellt hatte.
Die Ermittler gehen von einem Unwohlsein oder einer Unachtsamkeit des Chauffeurs aus, jede andere These bis hin zum Selbstmord sei nicht belegbar oder mit Sicherheit auszuschliessen. Die ursächlichen Gründe, weshalb der Bus in eine Nothalt-Nische im Tunnel fuhr, bleiben damit im Dunkeln.
Die Eltern hingegen wollten die Wirkung eines Medikaments noch gründlicher abgeklärt haben. Zudem verlangten sie eine Rekonstruktion des Unfalls, was die Schweizer Behörden nicht erlaubten.
Das Kantonsgericht sagt nun, es gäbe keinen Grund, das Verfahren der Staatsanwaltschaft neu aufzurollen oder mit weiteren Expertisen zu ergänzen. Zudem schliesst das Walliser Kantonsgericht aus, dass die Signalisation des Tunnels zum Unglück habe führen können.