Die Kommission hat im Zusammenhang mit dem Fall des Weinhändlers Giroud geprüft, ob im Wallis viele Weine illegal verschnitten, also vermischt werden und ob Sünder auch genügend gebüsst werden.
Auf Grund ihrer Kontrolle kommt die GPK jetzt zum Schluss, dass das illegale Verschneiden von Weinen im Wallis in den letzten Jahren nicht zu-, sondern abgenommen hat. Auch seien die Kontrollen gut. Ihre Untersuchungen hätten auch gezeigt, dass der Weinhändler Giroud nicht im grossen Stil illegal Weine verschnitten hätte, sondern nur rund fünf Prozent seiner Weine. Dafür sei er vom zuständigen Kantonschemiker auch gebüsst worden.
Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass diese Strafe strenger hätte ausfallen sollen. Der Kantonschemiker habe in dieser Frage zwar einen grossen Ermessensspielraum gehabt, trotzdem aber solle die Kantonsregierung im Interesse der Weinwirtschaft dafür sorgen, dass solche Vergehen künftig strenger bestraft würden.