Jean-Marie Cleusix wird vorgeworfen, er habe über 70'000 Franken Steuern nicht bezahlt. Diese Steuerschuld ist zwar verjährt, aber die Mehrheit der Grossräte war der Meinung, dass für einen Staatsangestellten in hoher Funktion die moralische Pflicht bestehe, zumindest den unbestrittenen Teil seiner Steuerschuld zu bezahlen. Kritisiert wurde im Walliser Kantonsparlament auch die Steuerrekurskommission, die das Dossier über Jahre verlegt hatte.
Die Kantonsregierung wies darauf hin, dass eine Suspendierung nicht so einfach sei. Es müsse ein Vergehen vorliegen und das müsse bewiesen werden. Darum habe die Regierung in diesem Fall eine Disziplinaruntersuchung eingeleitet. Erst wenn die Untersuchung abgeschlossen sei, werde die Regierung entscheiden.