Letztes Wochenende forderten die Lötschentaler Behörden bei einer Abstimmung über eine bessere Nutzung des Landwirtschaftsbodens auch bereits verstorbene Bodenbesitzer zur Stimmabgabe auf. Diesen Schritt verteidigt Lukas Kalbermatten, Gemeindepräsident von Blatten, mit dem fehlenden Grundbuch: «Wir haben für einen Teil des Bodens schlicht keine neuen Besitzer im Register.»
Dieses Beispiel zeigt auf, welche Probleme vor allem ländliche Kantone mit dem Grundbuch haben. Bereits seit mehr als 100 Jahren – genau seit 1912 – sind die Kantone aufgefordert, ihren Boden genau zu vermessen und im eidgenössischen Grundbuch einzutragen.
Im Kanton Wallis ist nicht einmal die Hälfte des Bodens korrekt vermessen und im Grundbuch eingetragen. Diesen Mangel begründet der zuständige Staatsrat Jean-Michel Cina mit der starken Parzellierung und den fehlenden Mitteln: «Wir haben im Wallis mehr als 1,3 Millionen Parzellen. Zum Vergleich: die Waadt hat weniger als 400 000 Parzellen. Darum ist es bei uns viel aufwendiger das eidgenössische Grundbuch einzuführen. Zudem hat man halt in früheren Jahren das Grundbuch nicht so wichtig genommen und – wenn es nötig war – halt dort gespart.» Zum Vergleich: Im Kanton Bern sind alle Gemeinden korrekt vermessen und im eidgenössischen Grundbuch eingetragen.
Der Kanton Wallis will jetzt aufholen. Vor 4 Jahren beschloss das Kantonsparlament einen Rahmenkredit von 20 Millionen Franken. Damit soll bis ins Jahr 2020 das Grundbuch auch im Wallis flächendeckend eingeführt werden.