Giroud war am 16. Juli von der Waadtländer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt worden. Wegen des Einspruchs der Walliser Steuerverwaltung fällt die geplante Offenlegung des Strafbefehls aus.
Dominique Giroud hatte kurz nach der Veröffentlichung des Strafbefehls angekündigt, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Er hatte bereits zuvor eingeräumt, in den Jahren 2005 bis 2009 nicht seine gesamten Einkünfte versteuert zu haben.
Die Walliser Steuerverwaltung ist nun der Ansicht, dass der Strafbefehl nur Vergehen im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer behandelt, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Mit ihrer Anfechtung möchte sie garantiert haben, dass auch die Kantons- und Gemeindesteuern berücksichtigt werden.
Die Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung haben nichts mit der Wein- und Spionage-Affäre rund um Dominique Giroud zu tun.