Das Walliser Volk hatte die erste Variante 2009 an der Urne abgelehnt. Dieses sah die Schaffung von starken und grossen Tourismusdestinationen vor.
Das neue Gesetz hingegen, welches das Kantonsparlament am Donnerstag verabschiedet hat, überlässt es den Gemeinden, ob sie sich zu grösseren Tourismusdestinationen zusammenschliessen wollen oder nicht. Es überlässt den Gemeinden auch weitgehend die Finanzierung der touristischen Infrastruktur.
Das Gesetz hebt die bisherige Begrenzung der Höhe der Kurtaxen auf. Die Gemeinden sollen ihre Höhe in Bezug auf die Leistung, die sie für die Gäste erbringen, festlegen.
Schlusspunkt unter eine umfassende Tourismusreorganisation
Die Revision dieses Gesetzes ist nur ein Teil der Reorganisation im Walliser Tourismus, die nach der Ablehnung der letzten Vorlage einsetzte. Bereits vor rund drei Jahren wurde als neues Instrument das Tourismusobservatorium geschaffen, das den Tourismusverantwortlichen möglichst viel Wissen über die Entwicklung im Tourismus liefern soll. Und ebenfalls als Teil der Reorganisation wurde Wallis-Promotion geschaffen. Die Organisation soll die touristischen Dienstleistungen und die landwirtschaftlichen Produkte des Wallis bewerben.