Das Gesetz sieht vor, dass jede Gemeinde für sich beschliessen darf, welche Tourismustaxen auf ihrem Gebiet gelten sollen und ob sie mit anderen Tourismusorten mehr zusammenarbeiten wollen oder nicht.
Das ist das Gegenteil der Vorlage, die vom Volk vor vier Jahren abgelehnt wurde. Diese hätte die Tourismusstationen zum Zusammenschluss zu grösseren Destinationen verpflichtet.
Die neue Vorlage sieht vor, dass die Gemeinden weitestgehend autonom darüber entscheiden sollen, welche Abgaben sie für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur einkassieren wollen.
Zu viel Freiheit?
Diese neue Freiheit ging allerdings den Grossräten der Minderheitsparteien SP und SVP wieder zu weit. Die SP will zumindest eine Obergrenze für die Kurtaxe im Gesetz haben und die SVP wehrt sich gegen die Einführung einer Zweitwohnungstaxe für Wohnungsbesitzer, die ihre Wohnungen nicht vermieten wollen. Das sei ein Eingriff ins Eigentumsrecht.
Die Detailberatung im Verlauf der Woche wird zeigen, welchen Weg das Walliser Kantonsparlament gehen will.