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Chaletdörfer wie zum Beispiel auf der Belalp sind innerhalb der Ausführungsverordnung der Zweitwohnungsinitiative umstritten.
Legende: Chaletdörfer sind innerhalb der Ausführungsverordnung der Zweitwohnungsinitiative umstritten. Keystone

Bern Freiburg Wallis Wann ist eine Ferienwohnung eine Zweitwohnung?

Wie soll die Zweitwohnungsinitiative umgesetzt werden? Für den Kanton Wallis geht der Gesetzesentwurf des Bundesrates in die richtige Richtung. Zankapfel ist aber unter anderem die künftige Nutzung von Ferienwohnungen.

Wenn eine Ferienwohnung touristisch genutzt wird, soll sie nicht mehr unter das Zweitwohnungsgesetz fallen. So steht es unter anderem in der Ausführungsverordnung des Bundesrats zum Zweitwohnungsgesetz. Die Walliser Regierung unterstützt dies.

Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Der Gesetzesentwurf des Bundesrats gehe in die richtige Richtung, meint die Walliser Regierung. Er müsse allerdings noch optimiert werden. Für den Walliser Tourismus sei es von grosser Bedeutung, dass auch weiterhin bewirtschaftete Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Diese dürften nicht als Zweitwohnungen im Sinne der Initiative gelten. Ebenso wichtig sei, dass bei den bestehenden Wohnungen der Besitzstand gewahrt werde. Das heisst, dass diese nach altem Recht genutzt und umgenutzt werden können.

Ferienwohnungen gelten für viele Walliser Tourismusstationen als Lebensnerv. Zum Beispiel Bettmeralp: Da werden fast 90 Prozent der Gästebetten in Ferienwohnungen angeboten. Diesen rund 6000 Betten stehen nur gerade 300 Betten in Hotels gegenüber. Die meisten Ferienwohnungen gehörten Einheimischen, sagt Ferienhausbesitzerin Heidi Kreuzer: «Sie arbeiten bei den Bahnbetrieben oder im Tourismus und haben sich ein Haus gebaut, in dem sie selber wohnen und zwei, drei Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten. Nur so konnten sie es sich leisten, überhaupt ein Haus zu bauen.»

Ob die Nachfrage da wäre?

Für die Leute auf der Bettmeralp, erklärt Heidi Kreuzer weiter, stelle sich nicht die Frage, ob man vermieten wolle: «Die Frage ist vielmehr, wie viel kann ich vermieten.» Heute könne man eine Ferienwohnung im Schnitt 70 bis 100 Tage im Jahr belegen. Das genüge aber nicht, um die Zinsen zu bezahlen und davon zu leben. Es müssten bessere Strukturen für die Vermietung aufgebaut werden: «Diese Wohnungsbesitzer sind ja nicht Profis. Sie brauchen Hilfe bei der Werbung und beim Vermieten.»

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