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Bern Freiburg Wallis Was Schulleitungen über straffällige Jugendliche wissen dürfen

Wenn im Kanton Bern ein Jugendlicher schwer gegen das Gesetz verstösst, müssen die Jugendstrafbehörden ab sofort prüfen, ob die Schule des Jugendlichen zu informieren ist - wenn dies für den Schulbetrieb unerlässlich ist. Die Weisung ist am Freitag in Kraft getreten.

Schulleitungen im Kanton Bern sollen über kriminelle Jugendliche Bescheid wissen.
Legende: Schulleitungen sollen über kriminelle Jugendliche Bescheid wissen. Eine Motion im Kanton Bern wurde jetzt umgesetzt. Keystone

Die neue Weisung geht auf einen vom Grossen Rat gutgeheissenen Vorstoss zurück. Dieser verlangte, dass Schulen bei bestimmten Delikten der Schüler zu informieren sind. Es geht um Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Weisung verpflichtet nun die Jugendstrafbehörden, im Einzelfall und bei besonders gravierenden Delikten zu prüfen, ob die Information für die Schulleiterinnen und Schulleiter für die Erfüllung ihrer Aufgaben unentbehrlich ist. Also ob das delinquente Verhalten des Jugendlichen Auswirkungen auf den geordneten Schulbetrieb hat oder allenfalls Mitschüler oder weitere Personen geschützt werden müssen.

Die bernische Erziehungsdirektion hat nun ein Merkblatt erarbeitet, das in den Schulen den Umgang mit den von den Jugendstrafbehörden gelieferten Daten regelt.

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