«Murten (Büchseln)»: So kann es in Zukunft aussehen, wenn jemand den Namen seines Heimatorts behalten will, auch wenn es diese Gemeinde wegen einer Fusion gar nicht mehr gibt. Künftig soll also hinter der neuen Gemeinde in Klammern der Name der ehemaligen Gemeinde stehen können. Dieser Zusatz wird allerdings nur auf Gesuch und innerhalb eines Jahres nach der Gemeindefusion vorgenommen.
Fusionen im Kanton Freiburg
Bisher verlieren Bürgerinnen und Bürger im Kanton Freiburg bei Fusionen ihren alten Heimatort. Sie werden automatisch Bürger der neuen Gemeinde. Personen, die fest mit ihrem Heimatort verbunden sind, können das als Identitätsverlust empfinden.
Es könnte sogar sein, dass einige Leute aus diesem Grund eine Gemeindefusion ablehnen. Der Freiburger Staatsrat möchte mit der neuen Regelung diesen Personen entgegenkommen.
Personen, deren Gemeinde bereits fusioniert hat, werden die Möglichkeit haben, ihren ursprünglichen Heimatort anzufügen. Sie können dies ein Jahr lang nach Inkrafttreten des Gesetzes beantragen.
Das Gesetz über Bürgerrechte bei Fusionen geht nun bis am 17. August 2015 in Vernehmlassung.