Das neue Gesetz habe den rechtlichen Rahmen und die Kontrollen in der Prostitution verbessert, teilte die Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg mit. «Illegale Prostitution ist praktisch ganz verschwunden», so Justizdirektor Erwin Jutzet im «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF.
Die Ziele des Gesetzes sind die verstärkte Bekämpfung von Zwangsprostitution, von Ausbeutung und die bessere Umsetzung von Präventionsmassnahmen zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Sexarbeiterinnen.
Neu ist auch, dass sich Prostituierte bei der Kantonspolizei anmelden müssen. Ausserdem brauchen Betreiber von Nachtklubs eine Bewilligung. Seit 2011 hat die Gewerbepolizei 17 Bewilligungen ausgestellt.
Trotzdem gibt es immer noch Zuwiderhandlungen: Bei rund 330 Kontrollen im Jahr 2012 wurden 78 Prostituierte und sieben Verantwortliche von Massage-Salons angezeigt, «vor allem, weil sie nicht registriert waren», so Erwin Jutzet.