Zum Inhalt springen
Hände bei Schulaufgaben.
Legende: Weil sie keine Institution haben will, gibt es im Kanton Bern Kinder, die nicht unterrichtet werden. Keystone

Bern Freiburg Wallis Wenn Kinder im Kanton Bern nicht in die Schule dürfen

Einem Bub aus Köniz im Kanton Bern bleibt der Schulbesuch verwehrt. In die Volksschule passt er nicht, in der Sonderschule hat es keinen Platz für den Neunjährigen. Sein Beistand weiss nicht, wie es nun weitergehen soll.

Bernhard Franke ist sich viel gewohnt. Der Berufsbeistand aus der Gemeinde Köniz ist ein erfahrener Sozialarbeiter, doch nun ist er mit seinem Latein am Ende. Als Beistand eines neunjährigen Buben sucht er seit mehreren Monaten nach einem geeigneten Platz in einer heilpädagogischen Schule. 14 Institutionen hat er angefragt, sogar im Kanton Freiburg hat er sich eine Schule angeschaut. Alle Schulen erteilten dem Beistand einen abschlägigen Bescheid, keine Schule hatte Platz oder die nötigen Ressourcen.

Zeitlich beschränkt

Der neunjährige Bub ist geistig leicht beeinträchtigt, hat Konzentrationsprobleme und ist je nach Situation auch verhaltensauffällig.Trotz Integrationsauftrag der Volksschule, wäre die Schulung des Buben in einer Regelklasse auch mit Unterstützung kaum möglich. Deshalb bleibt nur die Schulung an einer Sonderschule.

Nachdem sich die Zeitschrift «Beobachter» eingeschaltet hatte und den Fall schilderte, war es für den Beistand immerhin möglich, eine heilpädagogische Lehrerin zu finden. Die Kosten übernimmt der Kanton. Doch das ist nur eine zeitlich beschränkte Lösung, wie sich nun zeigt. Danach wird Bernhard Franke wieder von Neuem mit der Schulsuche beginnen müssen.

Mehrere Fälle im Kanton Bern

Der Neunjährige ist in der Gemeinde Köniz nicht der Einzige, der eigentlich an einer Sonderschule unterrichtet werden sollte, aber keinen Platz findet. Insgesamt drei Fälle sind den zuständigen Könizer Behörden aus ihrer Gemeinde bekannt. Während den Recherchen des Regionaljournals werden zudem weitere Fälle aus anderen Gemeinden bekannt.

Der zuständige Gemeinderat Thomas Brönnimann findet, nicht die Gemeinde, sondern der Kanton stehe hier in der Pflicht: «Im Fall des Buben haben wir als Gemeinde alle Möglichkeiten ausgeschöpft, mehr können wir nicht tun. Nun liegt der Ball beim Kanton. Dieser müsste die Institutionen verpflichten, die Kinder in jedem Fall aufzunehmen.»

Der falschen Direktion unterstellt

Die Sonderschulen im Kanton Bern sind nicht etwa der Erziehungsdirektion, sondern der Gesundheits- und Fürsorgedirektion unterstellt. Markus Loosli, Vorsteher des Alters- und Behindertenamts, findet die Situation, dass Kinder im Kanton Bern nicht zur Schule können «nicht gut». Persönlich habe er Mühe damit. Der Amtsvorsteher kann sich vorstellen, eine Aufnahmepflicht der Institutionen, wie sie diese jetzt der Könizer Gemeinderat Thomas Brönnimann fordert, zumindest zu prüfen.

(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)

Wenn Kinder nicht in die Schule dürfen

Meistgelesene Artikel