Eines der Ziele der Gesetzesrevision ist die Stärkung des Parlaments. Das unterstütze auch die Regierung im Grundsatz, versicherte Regierungspräsident Andreas Rickenbacher am Montag.
Dem Regierungsrat gehen dennoch verschiedene Punkte in dem neuen Gesetz zu weit. Von einem Machtkampf zwischen der rot-grünen Regierung und dem bürgerlichen Parlament könne aber keine Rede sein, versuchte Rickenbacher zu beschwichtigen. Es sei wichtig und richtig, dass der Kanton starke Institutionen habe. Die eine Institution dürfe aber nicht zulasten einer anderen einseitig gestärkt werden. Es gelte vielmehr, die Institutionen insgesamt zu stärken. Nach Ansicht des Regierungsrates sind manche Punkte im Gesetz nicht verfassungskonform. Er würde es deshalb begrüssen, wenn man diese Punkte nochmals prüfen würde, sagte Rickenbacher.
«Überschiessendes Eigenleben»
Etwas anders als Rickenbacher beurteilen vorab die Bürgerlichen die Gesetzesrevision. Die Regierung habe in der Vergangenheit mitunter in «überschiessender Eigenständigkeit» gehandelt und klare Meinungsäusserungen des Parlaments übergangen, sagte beispielsweise Dieter Widmer von der BDP.
Dass punktuell Anpassungsbedarf bestehe, sei unbestritten, meldete sich der Grüne Blaise Kropf zu Wort. Dies rechtfertige aber keine derartige Verschiebung der Gewichte zwischen Regierung und Parlament. Die Unabhängigkeit der Institutionen dürfe nicht so ohne weiteres geritzt werden.
Mehr Einfluss auf Finanzen
Der Grosse Rat trat am Montagnachmittag trotz diverser Vorbehalte auf die Gesetzesberatung ein. Das revidierte Grossratsgesetz soll Anfang der kommenden Legislatur in Kraft treten. Mit der Gesetzesrevision werden unter anderem die Einsichtsrechte der Ratsorgane und die Geheimhaltungspflicht präzisiert. Das Parlament soll künftig verbindlicher auf die Finanzplanung einwirken können. Mittels einer sogenannten Finanzmotion soll der Grosse Rat der Regierung verbindliche Aufträge zum Budget sowie zum Aufgaben- und Finanzplan machen können.
Höhere Entschädigungen
Angepasst werden sollen auch die Entschädigungen der Grossrätinnen und Grossräte. Dass die Berner Kantonsparlamentarier heute nur ungenügend entschädigt werden, bestritt niemand im Rat. Im Zeitpunkt der grössten Finanzhaushaltskrise der letzten Jahrzehnte sei eine Verdoppelung der Entschädigung aber nicht opportun, sagte Andreas Blaser (SP). Dies besonders dann, wenn der Kanton beim Personal spare und Schullektionen abbaue.