Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Thuner Altstadt verboten. Schützenswerte Bauten, eng ineinander verschachtelte Häuser und schlechte Zufahrtswege für Einsatzkräfte haben die lokalen Behörden zu diesem Verbot bewogen. Die Bevölkerung habe für die Einschränkungen Verständnis, sagt der Thuner Gewerbeinspektor Reto Keller.
Wenig Verständnis zeigt die Bevölkerung in Biel für das an Silvester noch immer geltende Feuerwerkverbot. So steht es im geltenden Polizeireglement. Diese Einschränkung sei nicht mehr zeitgemäss, sagt der Bieler Sicherheitsverantwortliche André Glauser: «Wir werden beide Augen stark zudrücken.»
Rechtliche Entspannung gibt es erst per 1. März 2013. Dann tritt das revidierte Polizeireglement in Kraft - ohne das besagte Feuerwerksverbot.