Darum geht es im Kern:
- Personen, die Sozialhilfe bezogen haben, müssen das Geld zurückzahlen, sobald sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben, so will es das Gesetz. Doch für die Sozialdienste ist es nicht einfach, zu wissen, wer zu Geld gekommen ist, beispielsweise durch Erbschaft. Das soll nun ändern.
Zwei Kantonsparlamentarier wollen nun bei den Erbschaften ansetzen. Samuel Krähenbühl (SVP) und Barbara Mülheim (GLP) haben einen Vorstoss eingereicht. Einige Sozialdienste bemühten sich, die Rückerstattungspflicht durchzusetzen, doch aus datenschutzrechtlichen Gründen und teilweise auch wegen mangelnder Ressourcen sei dies oft nur punktuell möglich, begründen sie ihre Motion.
Die beiden fordern von der Regierung Vorschläge, namentlich zum Datenaustausch mit der Steuerverwaltung, der vereinfacht werden soll. Der Regierungsrat zeigt sich nicht gänzlich abgeneigt. Er empfiehlt entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der SVP und der GLP zur Annahme; als unverbindliches Postulat.
Die Regierung macht aber klar, dass für die Steuerbehörden bereits heute eine Auskunftspflicht bestehe. Für eine automatische Meldung fehle allerdings die rechtliche Grundlage, schreibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss.
Eine automatische Meldung könnte nur erfolgen, wenn der Steuerverwaltung alle Personen gemeldet würden, die Sozialhilfe bezogen haben und deshalb möglicherweise rückerstattungspflichtig werden. Dies müsste im Gesetz verankert werden. Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird über den Vorstoss definitiv entscheiden.