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Totes Wildschwein auf einem Spazierweg.
Legende: Verletzte Wildtiere dürfen auch weiterhin nur von Wildhütern oder Polizisten erlöst werden. Keystone

Bern Freiburg Wallis Wildunfälle: Kein «Fangschuss» vom Berner Jäger

Wenn Wildtiere im Strassenverkehr verletzt und deshalb getötet werden müssen, sollen weiterhin Wildhüter oder die Polizei den Gnadenschuss abfeuern. Der bernische Grosse Rat hat einen SVP-Vorstoss abgelehnt, der auch Jägern diesen Fangschuss erlauben wollte.

Das Anliegen von Motionär Christoph Berger (SVP, Aeschi), war klar: Auch Jäger sollen künftig verletzte Wildtiere mit einem Gnadenschuss erlösen dürfen. Denn: Vor allem in der Nacht dauere es jeweils eine gewisse Zeit, bis die Polizei oder der Wildhüter vor Ort sei, so dass die verletzten Tiere unnötig lange leiden müssten, argumentierte der Motionär.

Verstoss gegen Bundesrecht

Mit 73 gegen 52 Stimmen folgte die Ratsmehrheit aber schlussendlich dem Argument von Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher, wonach dieser Vorschlag «glasklar» gegen Bundesrecht verstosse, wie er sagte.

Dieses schreibt vor, dass Jäger ausserhalb der Jagd keine Tiere erlegen dürfen.

Abgelehnt wurde auch ein zweiter SVP-Vorstoss, der die Anstellung von drei zusätzlichen Wildhütern verlangte.

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