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Glocke
Legende: An manchen Orten stören sich Leute am nächtlichem Glockenschlag. Andere freut es. Keystone

Bern Freiburg Wallis Worber Kirchenglocken dürfen nachts weniger läuten

Die Glocken der Kirche Worb dürfen nachts nur noch die vollen Stunden schlagen statt jede Viertelstunde. Mit diesem Entscheid kommt die bernische Polizei- und Militärdirektion Nachbarn entgegen. Gleichzeitig werde der Tradition Rechnung getragen.

Bereits 40 Dezibel reichen aus - und Kirchenglocken rauben einem den Schlaf. Dies hat eine Studie der Hochschule ETH ergeben. Diese ist auch Grundlage für den Entscheid des Kantons Bern, dass Kirchenglocken in Worb nachts künftig nur noch jede Stunde schlagen sollen. Für lärmgeplagte Bewohner der Gemeinde ist dies ein Teilerfolg. Sie hatten laut Medienberichten gefordert, dass die Glocken am Worber Kirchturm nachts ganz schwiegen sollen.

Laut Roger Kull, Leiter Rechtsdienst der bernischen Polizei- und Militärdirektion (POM), gilt es, eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung und dem Interesse an der lärmverursachenden Tätigkeit. Dieses Interesse bestehe in der Tradition, dass Kirchenglocken seit dem Mittelalter den Leuten die Zeit angegeben haben.

Die Leute haben heute Uhren im Haushalt.
Autor: Roger Kull Leiter Rechtsdienst POM Kanton Bern

Wobei sich die Ausgangslage verändert habe, sagt Kull: «Das Anzeigen der Uhrzeit durch die Kirchenglocken hat in der heutigen Zeit an Bedeutung eingebüsst.» Daher sei es aus seiner Sicht ein «guter Kompromiss», wenn man auf das Schlagen jeder Viertelstunde verzichte - da heutzutage im Gegensatz zu früher die Leute ja über Uhren im Haushalt verfügen würden.

Die betroffene Kirchgemeinde Worb hat den Entscheid der bernischen Behörde weitergezogen an das kantonale Verwaltungsgericht. Kirchgemeindepräsident Werner Lüthi sagt: «Es stört uns, dass die Anliegen Einzelner höher gewichtet werden als die Anliegen der breiten Masse.» Er sei überzeugt, dass die meisten Leute den viertelstündigen Schlag auch nachts durchaus schätzen würden.

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