Dies sind die wichtigsten Eckpunkte des neuen Energiegesetzes:
- Neubauten müssen einen Teil ihres Strombedarfs selbst produzieren. Zum Beispiel mit einer Solaranlage auf dem Dach.
- Ölheizungen sind in neuen Wohnbauten nicht mehr zulässig.
- Wer in seinem alten Haus die Öl- oder Gasheizung ersetzt, muss zusätzliche Massnahmen treffen, um seinen Energiebedarf zu senken. Zum Beispiel mit einer besseren Isolation.
- Zentrale Elektroboiler müssen in den nächsten 15 Jahren ersetzt werden.
- Die Gemeinden dürfen im Energiebereich strengere Auflagen machen als der Kanton.
Das neue Energiegesetz geht jetzt bis Ende Jahr in die Vernehmlassung. Das bernische Kantonsparlament soll dieses im September 2017 beraten. Frühstens im Frühling 2018 kann das neue Energiegesetz in Kraft treten.
EnG
Von der Revision ist der Hauseigentümerverband des Kantons Bern stark betroffen. Dessen Sekretär Hans Bättig bestätigt, dass bei neuen Wohnbauten kaum mehr Oelheizungen eingebaut werden. Seine Schlussfolgerung daraus: «Es fragt sich allerdings, ob man die Oelheizungen jetzt völlig verbieten soll. Die paar Ausnahmen, bei denen Oelheizungen nach Abwägung aller Fakten doch noch die beste Lösung sind, machen den Braten nicht mehr feiss».
Ein Problem hat der HEV allerdings mit der Idee, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, noch schärfere Auflagen zu machen als der Kanton. «Das kann's nicht sein, dass jede Gemeinde machen kann, wie sie will. Wir sind im Gegenteil dafür, die Bestimmungen wirklich zu harmonisieren.»