Bereits im letzten Januar hat sich der bernische Grosse Rat neue Kompetenzen gegeben. Unter anderem mit der Einführung einer Finanzmotion und mit mehr Mitsprache bei Verordnungen.
Noch bevor diese neuen Regeln in Kraft sind, will sich der Grosse Rat mehr Finanzkompetenzen geben. So soll das Parlament in Zukunft über einmalige Ausgaben bis vier Millionen Franken und wiederkehrende Ausgaben bis 800'000 Franken befinden können. Erst bei Beträgen über diesen Limiten könnten die Stimmberechtigten das Referendum ergreifen. Die Regierung lehnt diese Idee ab. Wenn das Parlament gestärkt, die Volksrechte aber eingeschränkt würden, wäre es ein problematisches politisches Signal.
Zu den weiteren Vorschlägen dieser Kommission für eine Änderung
der Kantonsverfassung gehört, dass der Grosse Rat für sogenannte
gebundene Ausgaben ab einer bestimmten Höhe in jedem Fall zuständig
ist. Diesen Vorschlag lehnt die Regierung ebenfalls ab.
Er stehe im Widerspruch zur Parlamentsrechtsrevision, welche den
Begriff der gebundenen Ausgabe neu definiere. Dort stehe nämlich,
dass eine Ausgabe nur noch dann gebunden sei, wenn die Behörde
keinen Entscheidungsspielraum mehr habe.
Ohnehin findet die Regierung, dass solche Verfassungsänderungen
erst dann diskutiert werden sollten, wenn die Auswirkungen der vom
Grossen Rat verabschiedeten Parlamentsrechtsrevision bekannt seien.
Die angedachte Verfassungsrevision werfe nämlich «grundlegende
Fragen der Gewaltenteilung» auf.