Die Einigung besteht darin, dass die Berechnung der Zweitwohnungstaxe auf dem Katasterwert beruht. Der beträgt im Schnitt 100'000 Franken. Bei der vorgesehenen Taxe von 1.2 Prozent zahlt der Vermieter damit 1200 Franken jährlich.
Wie der «Walliser Bote» am Dienstag schreibt, möchten die Gemeinde und die Chaletbesitzer die Taxe an die Vermietungspflicht binden. Damit wäre die Höhe der Abgabe abhängig davon, wie oft die Wohnung vermietet wird. Allerdings ist noch unklar, wie das im Detail umgesetzt werden soll. Die Gemeinde Bürchen will einen Rechtsexperten beiziehen, um diese Frage zu klären.
Die Zweitwohnungstaxe soll ab dem nächsten Jahr fällig werden. Die Gemeinde will damit zusätzliche Einnahmen generieren. Diese braucht sie, um anstehende Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen.