Eine realistische Alternative zur Gebührenerhöhung gebe es nicht, sagt die zuständige Regierungsrätin Barbara Egger. Ein anderer Vorschlag für die Sanierung der Schiessanlagen, eine Schussabgabe, war 2011 auf grossen Widerstand gestossen. Deshalb verzichtete die Regierung darauf. Neuerliche Forderungen nach einer Schussabgabe dürften politisch chancenlos und praktisch kaum vollziehbar sein. Daher hält der Regierungsrat an der geplanten Massnahme fest. «Mit der heutigen Mobilität kann ein Schütze leicht in einem anderen Kanton seine Munition einkaufen. Ein Alleingang des Kantons Bern bringt also nichts», sagt Egger.
2,5 Rappen pro Kehrichtsack
Die Sanierungskosten werden nach Abzug der Beiträge von Bund und Gemeinden von den Schützenvereinen getragen. Können diese nicht zahlen, muss der Kanton in die Bresche springen. Damit in dem entsprechenden Fonds für die kommenden Jahre genügend Geld vorhanden ist, will der Regierungsrat die Abfallabgabe von heute fünf auf maximal zehn Franken pro Tonne Abfälle erhöhen.
Umgerechnet auf einen 35-Liter-Kehrichtsack ergibt dies eine Erhöhung von maximal 2,5 Rappen. Regierungsrätin Barbara Egger geht davon aus, dass die Gemeinden die Erhöhung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.
In den meisten Fällen wird die Erhöhung an die Bürgerinnen und Bürger überwälzt werden.
In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben gerügt, weil es das Verursacherprinzip verletze. Das sieht der Regierungsrat allerdings anders: Ausfallkosten könnten nie verursachergerecht verteilt werden, schreibt er in seiner Mitteilung.
Der Grosse Rat wird sich im März ein erstes Mal mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für Juni 2017 geplant. In Kraft treten soll die Änderung auf Anfang 2018.