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Berner Kantonsparlament Volksvorschlag findet kein Gehör

Der Grosse Rat empfiehlt den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz mit 87 zu 59 Stimmen zur Ablehnung.

Zu reden gaben am Donnerstag im Rat vor allem die Kosten. Die Initianten des Volksvorschlags wehrten sich gegen «Schwarzmalerei»: Die Zahlen des Regierungsrates, der die Mehrkosten pro Jahr je nach Variante auf 49 bis 178 Millionen Franken schätzt, seien «wenig vertrauensfördernd», sagte Grünen-Fraktionschefin Andrea de Meuron.

Andere Zahlen

Nötig sei vielmehr eine «faktenbasierte Entscheidgrundlage». So gehe der Regierungsrat bei der Kostenberechnung davon aus, dass sämtliche über 55-jährigen Ausgesteuerten sozialhilfeabhängig würden. Solche Annahmen würden von den Sozialämtern zu Recht in Frage gestellt.

Die Leiter der Sozialdienste der Städte Bern, Biel und Thun schätzen die Mehrkosten des Volksvorschlags auf jährlich 6 Millionen Franken, wie sie laut der Zeitung «Bund» in einem Brief an die Fraktionspräsidenten schrieben.

Schnegg warnt vor massiven Kosten

Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) zeigte sich im Rat mit einer unabhängigen Validierung der Zahlen einverstanden. Entscheidend sei, dass das Volk baldmöglichst über den Volksvorschlag und das revidierte Sozialhilfegesetz abstimmen könne. Schnegg hielt jedoch fest, dass der Volksvorschlag die finanziellen Möglichkeiten des Kantons übersteige. Längerfristig würden Zusatzkosten in der Höhe von jährlich mehreren Dutzend Millionen Franken entstehen, die zudem zur Hälfte von den Gemeinden getragen werden müssten.

Strafrechtliches Nachspiel

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Das Schreiben der Sozialdienstleiter der Städte Bern, Thun und Biel hat ein juristisches Nachspiel. Laut Hans-Peter Kohler (FDP), Präsident der Sozialkommission, wird darin aus vertraulichen Unterlagen zitiert. Diese «erneute Verfehlung» soll in die bereits laufende Strafanzeige integriert werden. Diese war im Frühling deponiert worden, nachdem ein erster Entwurf der Ausführungsverordnung zum Sozialhilfegesetz in die Medien gelangt war. Schnegg sagte am Donnerstag im Rat, er «bedaure» es, dass vertrauliche Dokumente in Umlauf gebracht wurden.

Die Ratsmehrheit stellte sich erwartungsgemäss hinter die Revision des Sozialhilfegesetzes, wie sie im März vom Kantonsparlament verabschiedet worden war. Darin wird der Grundbedarf um acht Prozent gekürzt. Im Gegenzug werden Anreize zur Integrationsförderung geschaffen und die Wirtschaft stärker einbezogen.

Ergänzungsleistungen für ältere Ausgesteuerte

Der Volksvorschlag will hingegen erreichen, dass sich die Unterstützungsleistungen im Kanton Bern wieder nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) richten. Zudem sollen über 55-jährige Ausgesteuerte im Kanton Bern Ergänzungsleistungen erhalten. Die Gegner befürchten, dass eine solche «Frühberentung von Arbeitslosen» zu einer Sogwirkung führen könnte und Unternehmen dazu bringen könnten, ältere Arbeitnehmer auf die Strasse zu stellen.

Das Stimmvolk wird voraussichtlich im Mai 2019 über beide Vorlagen befinden.

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