Vor zwei Jahren hatte das Kantonsparlament eine Motion überwiesen, die verlangt, dass die Justiz bei Medienorientierungen über Straftaten in jedem Fall auch die Nationalität der Tatverdächtigen nennen muss. Ein Anliegen, für das die Berner Kantonsregierung gemäss einer Mitteilung ein gewisses Verständnis aufbringt.
Konflikt mit Bundesrecht
Nun hat die Regierung diese Forderung überprüfen lassen. Die Polizei- und Militärdirektion hat Abklärungen getroffen und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten komme zum Schluss, dass das Kantonsparlament nicht befugt ist, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln. Zudem stehe die Forderung in Konflikt mit Bundes- und Kantonsrecht.
Die Nennung der Nationalität von mutmasslichen Straftäterinnen und Straftätern ist auch in anderen Kantonen ein Thema – beispielsweise in Zürich.