Es bleibt dabei: Private Sicherheitsdienste dürfen im Kanton Bern keine Ausweiskontrollen durchführen. Der bernische Grosse Rat hat seine ablehnende Haltung auch in zweiter Lesung des neuen Polizeigesetzes bekräftigt.
In Zeiten hohen Spardrucks greifen zahlreiche Gemeinden im Kanton Bern auf die Dienste privater Sicherheitsfirmen zurück, etwa im Kampf gegen Littering, oder um bei Schulhäusern oder an Treffpunkten im öffentlichen Raum für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Von Seiten der Gemeinden kam auch der Wunsch, dass private Sicherheitsleute in Zukunft Ausweiskontrollen durchführen können sollten. Ohne diese Kompetenz verfehlten die Sicherheitsleute ihre Wirkung.
Die SVP forderte im Rat, dass die Kompetenz an private Sicherheitsleute übertragen werden darf, wenn diese «erhöhte Anforderungen» erfüllten. Welche das sind, solle der Kanton in einer Verordnung regeln.
Nutzlos ohne Kompetenzen
Die Kantonspolizei könne am Wochenende zu wenig präsent sein und sich um Dinge wie Ausweiskontrollen kümmern, monierte am Donnerstag Annegret Hebeisen-Christen (SVP).
Auch der Thuner Sicherheitsvorsteher und SP-Grossrat Peter Siegenthaler setzt in gewissen Fällen auf private Sicherheitsdienste. Diese seien aber nutzlos, wenn sie samstagnachts «nur freundlich grüssend» durch die Ausgehmeile patrouillieren dürften.
Eine Ausweiskontrolle sei vom Zwangsgehalt her ein sehr geringes Mittel. Das staatliche Gewaltmonopol werde nur in sehr geringem Mass tangiert, fügte Lars Guggisberg (SVP) an.
Sobald sich jemand gegen eine Kontrolle wehre, stelle sich sogleich wieder die Frage nach möglichen Zwangsmassnahmen, gaben Nathan Güntensperger (GLP) und Marc Jost (EVP) zu bedenken. Es sei also besser, wenn die Ausweiskontrollen bei der Polizei blieben.
Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser (FDP) verwies auf die Ressourcen- und Brennpunktverträge, die die Gemeinden mit der Polizei abschliessen könnten, um entsprechende Polizeileistungen einzukaufen.
Der Grosse Rat verwarf den SVP-Antrag schliesslich mit 116 zu 19 Stimmen bei 6 Enthaltungen.