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Berner Polizeigesetz Bundesgericht bestätigt den Schutz der Fahrenden

Das Bundesgericht korrigiert den Kanton Bern. Das neue Polizeigesetz war für die Fahrenden zu streng.

Inhaltlich ging es bei der öffentlichen Verhandlung des Bundesgerichts um die Frage, ob das bernische Polizeigesetz nicht gegen die Verfassung und andere übergeordnete Gesetze verstösst. Wegen einer Beschwerde von 21 Organisationen und Parteien, angeführt von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern, kam der Fall vor Bundesgericht.

Die Fahrenden erhalten vom Bundesgericht Recht

Für 3 von 5 Bundesrichter war klar: Bei den Fahrenden geht das bernische Polizeigesetz mit zu viel Härte vor. Bund, Kanton und Gemeinden seien dazu verpflichtet, die Rechte der Minderheiten zu schützen. Eine Wegweisung innerhalb von 24 Stunden wurde als zu streng erachtet.

Berner Kantonsregierung ist zufrieden

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Die Reaktion der Berner Kantonsregierung auf das Bundesgerichtsurteil vom Mittwoch liess nicht lange auf sich warten. Das Bundesgericht habe die Beschwerde mit seinem Urteil weitgehend und in den zentralen Punkten abgewiesen, so die Regierung.

Die Regelungen zur Kostenauflage bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung erweise sich damit als verfassungskonform. Auch die polizeiliche Observation als wichtiges polizeiliches Element zur Verbrechensbekämpfung bleibe grundsätzlich möglich.

Auch mit der Niederlage bei der Lex Fahrenden ist die Regierung zufrieden. Sie habe ihre Bedenken bereits in der Parlamentsdebatte eingebracht. Das bürgerlich dominierte Parlament entschied sich jedoch anders und sprach sich für eine Verschärfung im Umgang mit Fahrenden aus.

Aufgrund der kurzen Frist würden die aufschiebende Wirkung und jegliche Verfahrensgarantien genommen, befand das Gericht in Lausanne. Dies lässt sich nicht mit übergeordnetem Recht vereinbaren. Das Bundesgericht hat also eine Grenze gezogen, wenn es um die Härte gegenüber Fahrenden geht.

Ermittler zurückgepfiffen

Weit über das Ziel hinaus schiesst laut Bundesgericht sodann die Bestimmung im bernischen Polizeigesetz, wonach die Polizei technische Überwachungsgeräte einsetzen kann, ohne dass ein Tatverdacht gegen eine Person vorliegt oder eine Bewilligung dafür eingeholt werden muss.

Strafermittler müssen sich an strengere Vorgaben halten. Und auch das Nachrichtengesetz sieht mehr Einschränkungen vor. Selten hat das Bundesgericht so diskussionslos entschieden, wie in diesem Punkt. Der Kanton Bern wäre weitergegangen als beispielsweise der Bundesnachrichtendienst.

Demonstranten müssen Kosten übernehmen

Sollten Demonstrationen zum Ruder auslaufen oder sollte es zu Sachbeschädigungen kommen, sollen Gemeinden die Kosten auf Demonstrantinnen und Demonstranten überwälzen können. Hier wurde vom Bundesgericht die härtere Berner Gangart abgesegnet.

Das Bundesgericht geht nicht davon aus, dass hier das neue Polizeigesetz zu stark in die Grundrechte eingreife.

Beschwerdeführer nicht zufrieden

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Die Beschwerdeführer sind enttäuscht, dass das Bundesgericht die Kostenüberwälzung auf die Organisatoren einer Veranstaltung für rechtens hält.

Nun soll diese Kostenüberwälzung auf Ebene Stadt Bern korrigiert werden. Wie das Grüne Bündnis und die Junge Alternative JA mitteilen, will sie nun beim Kundgebungsreglement der Stadt ansetzen, welches zurzeit in einer zweiten Lesung in der Kommission beraten wird.

Am 10. Februar 2019 hatten die Berner Stimmberechtigten mit einem Ja-Stimmenanteil von 76 Prozent dem neuen Polizeigesetz deutlich zugestimmt.

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SRF 4 News, 12:30 Uhr ; 

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