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Bernische Direktionsreform Die neue Regierung wird entscheiden

Zwei Modelle der bisherigen Regierung liegen vor: Eines will die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nun doch nicht aufteilen.

Kurz vor Ende der Legislatur legt die Berner Regierung zwei Modelle für eine Reorganisation der Direktionen vor.

  • Bei Modell 1 wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) aufgeteilt: Die heutige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) würde zur Sozialdirektion umgebaut. Die heutige GEF würde neu zur Gesundheitsdirektion.
  • Beim zweiten Modell würde auf die Aufteilung der GEF in zwei Direktionen verzichtet: Die heutige Volkswirtschaftsdirektion erhielte das Dossier Energie und würde so zur Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Bei der JGK gibt es im Modell 2 kaum Änderungen.
  • Die neue Regierung entscheidet im Juni über das weitere Vorgehen. Eine Inkraftsetzung der neuen Reform ist jedoch frühestens auf Januar 2021 möglich.

Beim Modell 2 sollen alle sieben Direktionen «ein klares Profil entlang ihrer jeweiligen Kernaufgaben» erhalten, schreibt die alte Regierung in einer Mitteilung. Dies führe zu einer «politisch ausgewogenen Verteilung der Aufgaben».

Nur wenig oder gar nicht betroffen von der geplanten Direktionsreform sind die Erziehungsdirektion (ERZ), die Polizei- und Militärdirektion (POM), die Finanzdirektion sowie die Staatskanzlei.

Ursprünglich stand bei der Reform die Aufteilung der GEF in eine Sozial- und in eine Gesundheitsdirektion im Vordergrund. Dies hatte das Parlament 2016 mit der Überweisung einer BDP-Motion gefordert. Im Dezember 2017 beschloss die Regierung jedoch, ein zweites Organisationsmodell zu erarbeiten.

Audio
Die Direktion von Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg wird nicht unbedingt aufgeteilt
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 05.04.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

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