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Bernisches Energiegesetz Bürgerliche wollen Gesetz an der Urne zu Fall bringen

Das Kantonsparlament hat am Mittwochabend das neue Energiegesetz beraten. Bürgerlichen Kreisen geht es zu weit.

Zwei Lesungen und intensive Kommissionssitzungen waren nötig, bevor das bernische Kantonsparlament am Mittwochabend deutlich «Ja» gesagt hat zum neuen Energiegesetz. Parlament und vorberatende Kommission haben diesem jedoch vor der Schlussabstimmung erst die Zähne ziehen müssen. Bis das Energiegesetz eine Mehrheit fand, waren verschiedene Abstriche nötig.

Was aus dem Gesetz gekippt wurde

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Im Gesetz ist nun zum Beispiel kein grundsätzliches Verbot mehr für neue Ölheizungen vorgesehen. Auch ein Gebäudeenergieausweis (GEAK) ist nicht mehr zwingend nötig, wenn jemand sein Haus verkaufen will. Und wer zuhause sein Warmwasser noch mit einem Elektroboiler aufheizt, soll länger Zeit haben diesen zu ersetzen.

Von einem «Revisionli», statt einer Revision sprachen die Grünen. Von «staatlichem Zwang» und «Überregulierung» die Bürgerlichen.

Die bernische Energiedirektorin Barbara Egger bezeichnete denn am Mittwochabend das neue Gesetz auch als einen «guten politischen Kompromiss», um den hart gerungen worden sei.

Die Abstriche hat das Kantonsparlament auch im Hinblick auf die Volksabstimmung vorgenommen, die immer wahrscheinlicher wird. So hat der kantonale Hauseigentümerverband (HEV) bereits das Referendum angekündigt. Es zeichnet sich ab, dass dieses vom Handels- und Industrieverein (HIV), von Berner KMU, der SVP und der FDP unterstützt wird.

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