Das Bezirksgericht Schwyz sprach Martin Ziegler vom Vorwurf der Amtsanmassung, allenfalls des Amtsmissbrauchs, frei.
Ziegler war in die Kritik geraten, weil er im Mordfall Lucie im März 2009 mitschuldig für die verzögerte Auslieferung von Handy-Daten gewesen sein soll. Das wurde bekannt, weil ein Untersuchungsbericht den Medien zugespielt worden war. Im September 2016 war er nach einer über fünfjährigen Untersuchung wegen einer möglichen Amtsanmassung angeklagt worden.
Ihm wurde vorgeworfen, er habe bei seinen Bemühungen, den Verantwortlichen zu finden, der den Bericht den Medien zugänglich machte, unerlaubt Telefondaten von Untersuchungsrichtern erhoben.
Entschädigung und Genugtuung
Das Gericht hatte Ziegler im April dieses Jahres freigesprochen. Es gestand ihm eine Prozessentschädigung von 25'000 Franken und eine Genugtuung von 3000 Franken zu.
Gegen diesen Entscheid meldete der ausserordentliche Oberstaatsanwalt Beat Schnell Berufung an. Diese hat er am 2. August zurückgezogen, nachdem er das begründete Urteil des Gerichts konsultiert hatte. Zieglers Freispruch ist somit rechtskräftig.