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Berufungsprozess Einer der grössten Betrugsfälle der Schweiz erneut vor Gericht

  • Eine Aargauer Investmentfirma hat die Gelder von tausenden Menschen verspekuliert. Es geht um einen Schaden von 170 Millionen Franken.
  • Das zuständige Bezirksgericht hat die Verantwortlichen dafür zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.
  • Diese haben das Urteil nicht akzeptiert – und den Fall ans Aargauer Obergericht weitergezogen. Dort beginnt heute der Revisionsprozess.

Die ersten Jahre lief alles gut. Die Investmentfirma ASE aus dem aargauischen Frick war erfolgreich. Sie konnte die Gelder ihrer Kunden vermehren.

Nach rund vier Jahren – im Jahr 2005 – geriet die Firma jedoch ins Schlingern. Die Investments zahlten sich nicht mehr aus. Damit sie vermeintliche Gewinne trotzdem weiterhin ausbezahlen konnte – baute der Chef der Firma ein Schneeballsystem auf.

Sechs Jahre lang ging es gut

Er versprach neuen Kunden Renditen von rund 17 Prozent. So kam er ständig an neues Geld – und konnte so den bestehenden Kunden weiterhin erfolgreiche Investments vorgaukeln. Zudem verschob der Chef der ASE Gelder von einem Konto aufs andere – um das Loch in der Kasse zu verheimlichen.

Sechs Jahre lange konnte er so den Schein wahren. Die Investmentfirma ASE hat so nicht nur 2500 Kunden getäuscht. Auch die Hausbank – die Basler Kantonalbank – merkte nichts vom Betrug. Erst als ein Kunde Unregelmässigkeiten meldete, flog der Fall im Jahr 2012 auf. Das Kartenhaus brach zusammen.

In der Folge verurteilte das Bezirksgericht Laufenburg den ehemaligen Chef der ASE zu neun Jahren Gefängnis, unter anderem wegen Betrug. Der Präsident des Verwaltungsrats wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er das System mittrug. Beide haben das Urteil nicht akzeptiert.

Urteil nicht vor Freitag

Nun muss sich das Aargauer Obergericht mit dem Fall befassen. Interessant ist dabei vor allem die Frage, welche Schuld der Verwaltungsratspräsident der ASE trägt. Er sagt, er habe vom Betrug nichts gemerkt und verlangt deshalb einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft fordert ein höheres Strafmass.

Der Prozess vor dem Aargauer Obergericht beginnt heute Mittwoch. Die Richter dürften das Urteil frühestens am Freitag verkünden.

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