Vor zwei Monaten bereits hat die Bevölkerung von Reiden zwar deutlich Ja gesagt dazu, das Frei- und das Hallenbad zu sanieren. Doch drei Privatpersonen erhoben gegen den Entscheid Beschwerde. Die Gemeinde habe in den Abstimmungsunterlagen nicht ausgewogen informiert, bemängelten die Beschwerdeführer.
Doch die Luzerner Regierung hat ihren Einwand nun abgewiesen. Der Gemeinderat habe korrekt gehandelt.
Für den Gemeinderat eine Erleichterung: «Das ist sicher eine Genugtuung», sagt Gemeinderat Willi Zürcher. Denn es war bereits die zweite Stimmrechtsbeschwerde innert kurzer Zeit. Bereits gegen das Budget 2019 gab es Einspruch. Damals endete es anders, die Beschwerdeführer erhielten Recht.
Im Fall der Badi ist allerdings noch nicht alles definitiv: die Beschwerdeführer könnten den Fall noch weiterziehen. Tun sie das nicht, wird die Gemeinde die Sanierung angehen. Das Hallenbad soll im Sommer 2020 saniert werden, das Freibad im Winter darauf.