Die Vorgeschichte: Im Frühjahr 2017 stimmten die Oberengadiner Gemeinden darüber ab, das Spital in eine neue Stiftung zu überführen. Ende Jahr stimmte der damalige Kreisrat der neuen Stiftung zu. Schon damals gab es Kritik, die Statuten seien derart abgeändert worden, dass sie nicht mehr dem Volkswillen entsprächen. Der Kreisvorstand widersprach.
Das Nachspiel: Die Gemeinde St. Moritz hat nun beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde deponiert. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Kreisrats. Das Oberengadiner Regionalparlament habe an seiner allerletzten Sitzung Statuten genehmigt, die in wesentlichen Punkten von denen in der früheren Abstimmungsbotschaft abweichen würden. Dies sei demokratisch fragwürdig. In den letzten Tagen hat sich bereits eine Privatperson gegen die neuen Spitalstatuten gewehrt.