- Der Trogner Tim Walker hat beim Obergericht eine Beschwerde bezüglich Verteilung der Kantonsratssitze eingereicht.
- Die Wahlkreise und das Wahlsystem widersprechen seiner Ansicht nach der Bundesverfassung.
- Wegen der Beschwerde war ungewiss, ob die Gesamterneuerungswahl des Kantonsrats im nächsten Jahr stattfinden kann.
- Das Obergericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Zuständig sei das Bundesgericht.
Weil die Zeit eilte, fand die Verhandlung am Obergericht am Mittwoch ausnahmsweise mündlich statt. Auf den letzten Drücker aus dem Ausland angereist war Beschwerdeführer Tim Walker. Er wünscht sich ein «gerechteres Wahlsystem». Heute wird ausser in Herisau in allen Ausserrhoder Gemeinden im Majorz gewählt. Das heisst: Gewählt ist, wer am meisten Stimmen erhält.
Bundesgericht hat sich schon einmal mit Wahlsystem befasst
Nach einer ersten Beschwerde Walkers hat das Bundesgericht diese Mischform 2014 als bundesverfassungskonform beurteilt. Zuletzt hat das Bundesgericht bei der Frage, wie die Kantonsparlamente zu wählen sind, aber tendenziell mehr Vorschriften gemacht.
Das Ausserrhoder Obergericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Zuständig sei nämlich das Bundesgericht. Tim Walker ist von diesem Entscheid nicht überrascht. Anfang Jahr hat das Verwaltungsgericht im Kanton Graubünden einen ähnlichen Entscheid gefällt.
Tim Walker sagt: «Ich finde es besser, wenn ein solcher Entscheid von einer Instanz von ausserhalb des Kantons gefällt wird.» Er fühle sich an die Zeit erinnert, als es um die Einführung des Frauenstimmrechts ging, sagt er im Interview mit dem Regionaljournal Ostschweiz.
Wegen der Beschwerde war ungewiss, ob die Gesamterneuerungswahl des Ausserrhoder Kantonsrats im kommenden Frühjahr stattfinden kann. Thomas Wüst, stellvertretender Departementssekretär Inneres und Sicherheit, sagt: «Wir sind klar der Meinung, dass die Wahlen stattfinden können.»
Wir sind der Meinung, dass die Wahlen stattfinden können.
Und auch Tim Walker geht davon aus, dass die Wahlen stattfinden. Er hofft allerdings, dass bei den Wahlen 2023 ein neues Wahlsystem gilt.