Gegen einen Entscheid des Grossen Rates ist eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Das bestätigt der Präsident des Grossen Rates, Turi Schallenberg, gegenüber dem Regionaljournal. Es geht um den Planungskredit für die Bodensee-Thurtalstrasse vom Dezember letzten Jahres.
Grund der Beschwerde
Der Entscheid, 550'000 Franken für die Planung dieser Strasse auszugeben, soll aufgehoben werden, heisst es in der Beschwerde. Der Grosse Rat habe seine Finanzkompetenz überschritten, erklärt der Präsident des Grossen Rates, Turi Schallenberg, den Grund der Beschwerde. Es hätte – nach Auffassung der Beschwerdeführer – an der Urne über den Kredit abgestimmt werden müssen. Zwar liege die Grenze für eine Abstimmung bei 600'000 Franken, aber nach Auffassung der Beschwerdeführer seien jedes Jahr wiederkehrende grosse Beträge für die Planung der Bodensee-Thurtalstrasse gesprochen worden. Es gehe insgesamt um fast 5,5 Millionen Franken. Weil sich die Beträge kumuliert haben, hätten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abstimmen müssen.
Baudepartement hält an Planung fest
Beim Baudepartement will man vorerst an der Planung festhalten. Das sagt die zuständige Regierungsrätin, Carmen Haag, auf Nachfrage. Solange das Verfahren laufe, gehe es weiter wie geplant, so die Regierungsrätin. Man habe auch einen zeitlichen Druck, denn man müsse das Dossier bis spätestens Ende Jahr dem Bund übergeben. Dann sei die Planung des Kantons abgeschlossen und bis Klarheit herrsche, werde man das so weiter vorantreiben, so Carmen Haag gegenüber dem Regionaljournal.
Wer die Beschwerde eingereicht hat, wird vom Büro des Grossen Rates aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich gemacht. Der Anwalt, der das Anliegen vor dem Bundesgericht vertritt, ist bekannt, will aber auf Nachfrage nicht mit dem Regionaljournal sprechen.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 6:32 Uhr