- Das Bundesgericht hat vier Beschwerden gegen die Aarauer Bau- und Nutzungsordnung BNO abgewiesen.
- Mit dem Entscheid des höchsten Gerichts stehen der Genehmigung der BNO durch den Regierungsrat nichts mehr im Weg, schreibt die Stadt.
- Die Beschwerdeführer waren unter anderem mit Stimmrechtsbeschwerden ans höchste Gericht gelangt.
- Der Aarauer Stadtrat ist erleichtert und will vorwärts machen. Die Bau- und Nutzungsordnung gilt mit dem Entscheid des höchsten Gerichts.
Die Leidensgeschichte des Aarauer Stadionprojekts ist lang. Seit Jahren wird ein neues Stadion geplant. Am 24. November bewilligte das Stimmvolk die Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd. Sie ermöglicht, dass man auf diesem Grund ein Fussballstadion mit Hochhäusern bauen kann. Diese Nutzungsplanung basiert auf der Bau- und Nutzungsordnung BNO.
Die BNO legt fest, ob auf dem Grundstück in Bahnhofsnähe das geplante Stadion überhaupt gebaut werden kann. Sie wurde revidiert und vom Einwohnerrat im August 2018 verabschiedet. Gegen den Entscheid des Einwohnerrats wurden unter anderem Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Die Beschwerdeführer monierten, dass zu wenig Zeit geblieben sei um Beschwerde zu machen oder ein Referendum zu ergreifen. Das ist einer der Kritikpunkte.
Bekannte Aarauer Beschwerdeführer
Privatpersonen aus Aarau erhoben diese Beschwerden, darunter Personen, die dem Bundesgericht aus früheren Beschwerdeverfahren schon bekannt waren, so steht es in den aktuellen Urteilen. Die Beschwerdeführer argumentierten, man habe ihnen rechtliches Gehör verweigert, weil der Kanton aber auch weitere Gerichtsinstanzen ihre Stimmrechtsbeschwerden abgelehnt hatten.
Einige von ihnen fanden auch, das Aargauer Verwaltungsgericht sei befangen, weil es in einem Urteil einige Beschwerdeführer als «Stadiongegner» bezeichnete. Auch deswegen wehrten sie sich vor Bundesgericht. Diese Argumentation der Befangenheit sei «ein unzulässiges Novum», sagt das Bundesgericht auf diesen Vorwurf und tritt nicht auf die Beschwerde ein.
Unter dem Strich stritten die Beschwerdeführer und die Stadt vereinfacht gesagt bis vor Bundesgericht, ab wann eine Beschwerdefrist läuft. Drei Tage nach Publikation eines Beschlusses, sagt die Stadt. Diese Frist gilt ab Publikation des Beschlusses im Amtsblatt zum Beispiel, und nicht erst mit dem Upload des Protokolls einer Einwohnerratsitzung auf der Website der Stadt, sagt das Bundesgericht.
Der Aufwand ist gross.
Es seien Details, oft sehr gesuchte Punkte, mit denen die Beschwerdeführer bis vor Bundesgericht gelangten, sagt der Aarauer Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker gegenüber SRF. «Es sind immer spezifische gesuchte Dinge, die man negativ auslegen will. Das ist anstrengend und ein grosser Aufwand für die Verwaltung», so Hilfiker im Interview.
Der Aarauer Stadtrat ist über die Entscheide des Bundesgerichts hocherfreut. Nun steht nicht nur der Rahmen für das geplante Fussballstadion. Die gültige BNO nützt zum Beispiel auch dem Hotel Aarauerhof gleich beim Bahnhof. Das Hotel will umbauen und moderner werden. Das geht aber nur mit der gültigen BNO.