An ihrer heutigen Sitzung hat sich die Finanzkommission mit dem BKW-Beteiligungsgesetz befasst. Der Kanton Bern ist heute mit rund 52 Prozent Mehrheitsaktionär des Energieunternehmens. Das neue Gesetz regelt den Zweck und den Rahmen der Kantonsbeteiligung.
Der Regierung nicht gefolgt
Die Berner Kantonsregierung schlug vor, das Gesetzt zu ändern, so dass der Kanton noch mindestens 34 und höchstens 60 Prozent der BKW-Aktien halten sollte. Dieser Absicht hat die vorberatende Kommission jetzt eine Absage erteilt. Diese hat am Freitag entschieden, die Kantonsbeteiligung auf mindestens 51 Prozent zu belassen.
Parlament muss entscheiden
Abschliessend wird das Kantonsparlament darüber entscheiden müssen, ob es dem Vorschlag der Regierung oder der Mehrheit der Finanzkommission folgen will.