Die Regierung des Kantons Bern ist überzeugt: Wenn ein Kind nicht bei seiner eigentlichen Familie leben kann, ist es das Beste, es wächst bei einer Pflegefamilie auf. «Heime leisten eine gute Arbeit», sagt die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann. «Doch den Kindern hilft es, wenn sie in einer einigermassen vertrauten Umgebung leben können.»
Geregelte Entschädigungen
Der Kanton Bern will nun bessere Bedingungen für die Pflegeeltern schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtsgleiche und angemessene Entschädigung der Pflegeeltern. Diese sollen bei Bedarf auch Weiterbildungen absolvieren können oder sich beraten lassen.
Gegen «Wildwuchs» bei der Organisation
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Im Kanton Bern sollen künftig alle Kinder- und Jugendheime, der Pflegekinderbereich und die ambulanten Hilfen einheitlich gesteuert und finanziert werden.
Bei der Organisation all dieser Förder- und Schutzleistungen herrsche heute Wildwuchs, sagt Regierungsrätin Evi Allemann. Drei Direktionen und fünf Ämter sind in irgendeiner Form damit befasst.
Künftig soll Einheitlichkeit und Transparenz bei Leistungen, Kosten und Tarifbildung herrschen. Die verschiedenen Leistungserbringer sollen so vergleichbar sein.
Die Regierung will das Gesetz anpassen. Das Förder- und Schutzgesetz befindet sich bis Ende August in der Vernehmlassung. Das Kantonsparlament wird sich voraussichtlich im Herbst 2020 erstmals mit der Vorlage befassen.
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