Stellt man sich einen typischen Gerichtsfall vor, dann sind da meist Richter, Staatsanwalt, Anwalt und Beschuldigter. Alle und ganz im speziellen die Betroffenen können vor dem Richter aussagen. In Gerichtsfällen, die vor dem Solothurner Versicherungsgericht behandelt werden, ist dies jedoch nicht der Fall.
Das Versicherungsgericht entscheidet zum Beispiel darüber, ob jemand eine IV-Rente erhält oder ob sie gekürzt wird. Die Richter entscheiden dies aufgrund von Akten, beispielsweise ärztlichen Gutachten. Das sei nicht fair, sagt SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann und hat deshalb einen Volksauftrag verfasst und dazu über hundert Unterschriften gesammelt.
Finger weg von der Gewaltenteilung.
Nur eine persönliche Befragung stelle sicher, dass jemand nicht lüge, findet Wysmann im Kantonsrat. Dem stimmte die Justizkommission des Parlaments zum Teil zu. Eine persönliche Befragung mache durchaus Sinn, solle aber nicht zur Pflicht werden, fand Daniel Urech (Grüne) von der Justizkommission.
Eine Pflicht zur Befragung wäre zu teuer, brachte die Solothurner Regierung ein. Und FDP-Kantonsrat Markus Spielmann wehrte sich gegen einen Eingriff in die Gewaltenteilung. Die Gegner argumentierten erfolgreich. Am Ende stimmte nur die SVP dem Volksauftrag zu. Mit 18:73 Stimmen hatte die Vorlage keine Chance.