- Das Bundesgericht hat den Schuldspruch gegen den Verwaltungsratspräsidenten der Vermögensverwaltungsfirma ASE aufgehoben.
- Das Aargauer Obergericht hatte den Mann zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 28 Monaten verurteilt.
- Nun muss das Aargauer Obergericht den Fall erneut prüfen.
- Dem Mann droht eine höhere Strafe.
Im Urteil des Bundesgerichts steht, das Aargauer Obergericht habe die Indizien gegen den früheren Verwaltungsratspräsidenten der ASE nur einzeln betrachtet. Erst die Gesamtbetrachtung seines Verhaltens zeige aber das Verschulden des Mannes. Dieser sei seinen Pflichten nicht nachgekommen.
Das Bundesgericht spart nicht mit Kritik am Aargauer Obergericht. Das Urteil der Aargauer Richter «vermöge nicht zu überzeugen», ist im ausführlichen Urteil des Bundesgerichts unter anderem zu lesen. Zudem sei die Argumentation der Aargauer Richter «schwer nachvollziehbar».
Der Verwaltungsratspräsident stellte sich im Strafverfahren jeweils als unwissend dar. Er war zahlreichen Hinweisen auf unsaubere Machenschaften des Geschäftsleiters nicht nachgegangen, obwohl er dies als Verwaltungsratspräsident hätte tun sollen.
Teilweiser Freispruch wird erneut verhandelt
Das Aargauer Obergericht verurteilte den Mann im Februar vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, davon 22 Monate bedingt. Es befand ihn der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig.
Vom Vorwurf der Misswirtschaft und der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung in weiteren Punkten sprach es ihn frei. Gegen diesen Entscheid gelangte die Staatsanwaltschaft ans Bundesgericht.
Auch der Verwaltungsratspräsident selber gelangte ans Bundesgericht. Er verlangte einen Freispruch. Nun droht ihm gar eine höhere Strafe.