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Bewertung vom Eigenheim Sinken die Steuern für bernische Hausbesitzer nun doch nicht?

Tiefere Steuern fürs Eigenheim: Das Kantonsparlament muss nochmals über die Bücher, sagt das Bundesgericht.

Wer eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus hat, muss dies als Vermögen in der Steuererklärung angeben und dafür Steuern bezahlen. Der amtliche Wert ist die Basis für die Berechnung der Liegenschaftssteuern.

2017 hat das bernische Kantonsparlament diese Bemessungsgrundlage angepasst – in einem Dekret. Nach fast 20 Jahren sei es Zeit für eine Neubewertung der nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften im Kanton Bern, befand die Ratsmehrheit. Die Bürgerlichen erreichten, dass die Hausbesitzer weniger stark zur Kasse gebeten werden.

Was das Parlamant ändern wollte

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Für die Besteuerung der Liegenschaften sollte ein neuer Zielwert gelten. Das Kantonsparlament legte diesen auf 70 Prozent des Verkehrswerts fest. Die Regierung und linkgrüne Parteien hätte den Wert höher ansetzen wollen – auf 77 Prozent. Der amtliche Wert einer Liegenschaft ist massgebend für die Besteuerung von Liegenschaften.

Dieses Dekret hat nun eine Privatperson bis vor Bundesgericht angefochten und jetzt Recht bekommen. Einen solchen Wert dürfe man nicht in einem Dekret festlegen. Dafür brauche es eine Gesetzesänderung.

Volksrechte ausgehebelt?

Eine juristische Spitzfindigkeit? Nein, denn zu einem Dekret kann sich das Volk im Kanton Bern nicht äussern. So steht es in der Verfassung. Das Parlament hat das letzte Wort. Bei einem Gesetz ist hingegen ein Referendum möglich. Das heisst: Das Volk kann sich dazu äussern, sofern genug Unterschriften zusammen kommen.

Das bernische Kantonsparlament muss nach dem Bundesgerichtsurteil jetzt nochmals über die Bücher.

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