- Der heute 28-Jährige hatte 2008 in einem Aarauer Bordell eine Prostituierte umgebracht. Der psychisch gestörte Mann war zuletzt fürsorgerisch in einer Zürcher Institution untergebracht.
- Das Bezirksgericht Lenzburg hat nun entschieden, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr erfüllt sind. Der Mann habe sich positiv entwickelt, die Massnahme wäre nicht mehr verhältnismässig.
- Das Gericht hat eine Nachbetreuung angeordnet. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.
- Der Mann befindet sich laut Mitteilung in einem begleiteten Wohnen im Kanton Zürich.
Das Bezirksgericht Lenzburg hat die fürsorgerische Unterbringung des sogenannten Aargauer Prostituierten-Mörders vorzeitig aufgehoben. Er erhält eine geregelte Nachbetreuung, heisst es in einer Mitteilung der Aargauer Gerichte.
Das Familiengericht habe die fürsorgerische Unterbringung ein weiteres Mal überprüft. Aufgrund der positiven Entwicklung sei es zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für die fürsorgerische Unterbringung nicht mehr gegeben seien. Es wäre unverhältnismässig, die Massnahme aufrecht zu erhalten.
Begleitetes Wohnen anstatt fürsorgerische Unterbringung
Die fürsorgerische Unterbringung sei darum aufgehoben und ersatzweise eine geregelte Nachbetreuung angeordnet worden. Der heute 28-Jährige befinde sich in einem begleiteten Wohnen im Kanton Zürich. In diesem Rahmen werde er weiterhin unterstützt, betreut und behandelt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem kürzlich publizierten Urteil festgehalten, für die fürsorgerische Unterbringung habe keine ausreichende gesetzliche Grundlage bestanden. Der Mann sei nur deshalb in der Sicherheitsabteilung eines Gefängnisses untergebracht worden, weil er als Gefahr für andere betrachtet worden sei. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen.
Dabei ging es um die Unterbringung von April 2014 bis April 2015. Der Mann befand sich während dieser Zeit in fürsorgerischem Freiheitsentzug in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg.
Mord als Minderjähriger
Der Mann hatte 2008 als Minderjähriger eine Prostituierte brutal vergewaltigt und umgebracht. Er wurde deshalb wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einem gemäss Jugendstrafgesetz maximalen Freiheitsentzug von vier Jahren verurteilt.
Das Jugendgericht ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt und eine ambulante Behandlung an. Auf das Ende der Strafverbüssung verfügte das Bezirksamt im Juni 2012 den fürsorgerischen Freiheitsentzug an.