Der Vorwurf (gemäss Anklage) : Der 35-Jährige soll zwischen 2013 und 2016 immer wieder Kleider, Schuhe, Accessoires, Smartphones, Uhren und Kaffeekapseln von Österreich aus übers Internet bestellt haben. Als Lieferadressen gab er Bekannte im Kanton St. Gallen an. Die Ware bezahlte er nicht und versteckte sich hinter Wegwerf-E-Mail-Adressen. Die Smartphones verkaufte er weiter.
Der Gerichtsprozess : 2016 fielen seine Taten auf und der Täter kam in den vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs. Die Verteidigerin argumentierte, dass der Täter Reue zeigte und einsichtig war.
Das Urteil (noch nicht rechtskräftig): Das Gericht verurteilte den Internet-Betrüger im Sinn der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Es beschloss aber, eine Vorstrafe aus dem Jahr 2013 nicht zu vollziehen, sondern die Probezeit um ein Jahr zu verlängern.