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Biber im Kanton Freiburg Eigene Arbeitsgruppe für den Nager

Der Biber stellt Landbesitzer, Gemeinden und den Kanton vor neue Herausforderungen. Wo der Nager Dämme baut und Teiche schafft, kommt es oft zu Konflikten mit dem angrenzenden Kulturland.

Um in solchen Fällen rasch handeln zu können, hat der Kanton Freiburg sein Biberkonzept angepasst und für den Nager eine eigene Arbeitsgruppe gegründet. Wie das freiburgische Amt für Wald, Wild und Fischerei mitteilt, gehören der Arbeitsgruppe Landwirte, Gemeinden, Wasserbauunternehmen, Wildhüter, Naturschutzorganisationen und verschiedene kantonale Ämter an.

Ein nächster Schritt der Arbeitsgruppe werde es sein, Bachläufe zu bestimmen, an denen wiederholte Eingriffe an Biberdämmen möglich und erlaubt sein sollen.

Tier und seine Bauten geschützt

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Der Biber ist eine durch das Bundesgesetz geschützte Art. Nicht nur die Biber, sondern auch deren Bauten sind gemäss Mitteilung des Kantons Freiburg rechtlich geschützt. Allenfalls notwendige Eingriffe bei den Dämmen sowie Höhlen sind darum bewilligungspflichtig.

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