Der Entscheid des Obergerichts: Das Gericht sprach den Asylbewerber aus Marokko des Mordes, Raubes und anderer Delikte als schuldig. Es bestätigte das Strafmass von 18 Jahren Freiheitsentzug. Die Anklage hatte lebenslänglich verlangt, die Verteidung 8,5 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Entscheid der ersten Instanz: Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte den Beschuldigten Ende Juni 2015 wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsentzug. Der 32-Jährige hatte das Tötungsdelikt gestanden, allerdings Notwehr geltend gemacht.
Die Tat im April 2012: Zur Tat kam es im Wohnhaus des Opfers. Der 63-Jährige hatte den Beschuldigten vor der Asylunterkunft in Brittnau angesprochen und ihn nach Hause genommen. Laut Anklageschrift verlangte er Sex vom Beschuldigten, worauf dieser ihn totschlug. Vor Bezirksgericht wurde bekannt, dass der 63-Jährige bei der Asylunterkunft immer wieder Sexpartner fand, die er für ihre Dienste bezahlte.