Für die Bestimmung der Grenzen sind neu Punkte im Gelände massgebend und nicht die Koordinaten im Grundbuch. Der Regierungsrat will so Rechtssicherheit schaffen. Die Grundstücksgrenzen verschieben sich damit zusammen mit der Bodenverschiebung vor Ort.
Wie das Schwyzer Umweltdepartement mitteilt, bewegten sich im Schwyzer Hauptort in mehreren Gebieten Grundstücke mit dem Gelände langsam hangabwärts. Teils machten die Bewegungen 1 bis 2,5 Zentimeter pro Jahr aus. Teils verschoben sich Gebiete aber auch um fast 20 Zentimeter pro Jahr.
Der Kanton Schwyz will nun im Grundbuch sechs Gebiete in der Gemeinde Schwyz als Orte mit dauernden Bodenverschiebungen bezeichnen. Für Objekte und Personen bestehe in den betroffenen Gebieten aufgrund der langsamen Bewegungen keine unmittelbare Gefahr.