Es gibt noch einiges zu tun: Etwa ein Drittel der rund 500 Hochhäuser im Kanton Zürich dürften nicht den neusten Brandschutzvorschriften entsprechen, schätzt Lars Mülli, Direktor der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).
Vor allem bei den technischen Massnahmen gebe es Nachholbedarf. Damit gemeint sind etwa der Einbau einer Überdruckanlage in Treppenhäusern, die als Fluchtwege dienen, oder von Feuerwehrliften.
Vor allem bei den technischen Massnahmen haben wir einen Nachholbedarf.
Die Hochhäuser auf den neusten Stand zu bringen, dafür sind die Hauseigentümer verantwortlich. Die Stadt Zürich kontrolliert die Sicherheit alle vier Jahre und hält in einem Rapport fest, welche Massnahmen bei der nächsten Sanierung zwingend zu ergreifen sind.
Ein Zustupf der Gebäudeversicherung als Anreiz
Wer schon früher aufrüstet, wird belohnt: Seit 2012 übernimmt die Gebäuderversicherung im Kanton Zürich 40 Prozent der Kosten bei einer Verbesserung des Brandschutzes. Ein Anreiz, der die gewünschte Wirkung zeige, sagt Lars Mülli: «Wir geben jedes Jahr einen einstelligen Millionenbetrag für solche Subventionen aus».
Entscheidend sei, dass der Brandschutz in den rund 500 Zürcher Hochhäusern stetig verbessert werde.
Brennbare Hochhausfassaden sind kein Thema
Wer in einem Hochhaus arbeitet oder wohnt, kann sich also grundsätzlich sicher fühlen – auch wenn nicht alle über die neusten brandschutztechnischen Vorrichtungen verfügen. Denn Fassaden oder Böden aus brennbaren Materialien sind hierzulande schon seit über 50 Jahren verboten, also noch bevor in Zürich der Hochhaus-Boom begonnen hat.
(simd; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)